Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Definition: Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Straßenverkehr“ (§ 315b Abs. 1 StGB)?
Der Begriff des „Straßenverkehrs“ umfasst jegliche Verkehrsform im öffentlichen Straßenraum.
7 Tage kostenlos* ausprobieren