Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Definition: Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Straßenverkehr“ (§ 315b Abs. 1 StGB)?
Der Begriff des „Straßenverkehrs“ umfasst jegliche Verkehrsform im öffentlichen Straßenraum.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!