Prinzip der Gesamtsaldierung
3. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A lässt sich zur Finanzierung eines Hauskaufs ein Darlehen der S-Bank in Höhe von 800.000 Euro in Vertretung seiner Mutter gewähren. Zur Vortäuschung der Bonität gibt er unzutreffender Weise an, diese sei als Steuerberaterin tätig. Als Sicherheit für die S-Bank wurde für das Grundstück in der „H-Straße“ eine Grundschuld in Höhe von 800.000 Euro vereinbart und im Grundbuch eingetragen.
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Einordnung des Falls
Prinzip der Gesamtsaldierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Vermögensschaden liegt allgemein vor, wenn das Vermögen durch die Vermögensverfügung eine Minderung erfährt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach diesen Grundsätzen ist der Bank durch die Auszahlung der Darlehensvaluta im vorliegenden Fall ein Vermögensschaden entstanden.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flo
19.8.2024, 13:43:49
Könnte man nicht darauf abstellen, dass durch den Darlehensvertrag hinreichend konkrete Gewinnaussichten durch Zinszahlungen entstanden sind, die ja durch die Sicherheit nicht gedeckt werden und somit ein Vermögens
schadenentstanden ist? Die Bank kalkuliert in ihren Geschäften ja durchaus schon mit den Gewinnerwartungen.

Jastrowsche Pflichtteils🐑klausel
22.11.2024, 11:34:47
Müsste nicht noch angegeben werden, dass die Grundschuld auch problemlos für 800 tsd. realisiert werden kann? Ansonsten besteht ein latentes
Schadensrisiko, was bestehen bleibt.