Unglücksfall (§ 323c StGB)
Häufigste Klausurkonstellation im Bereich des § 323c Abs. 1 StGB ist der „Unglücksfall“. Wann liegt dieser vor?
Unglücksfall (§ 323c StGB)
Häufigste Klausurkonstellation im Bereich des § 323c Abs. 1 StGB ist der „Unglücksfall“. Wann liegt dieser vor?
Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Straßenverkehr“ (§ 315b Abs. 1 StGB)?
Fahrzeug (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Fahrzeug“ (§ 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB):
Gemeine Not (§ 323c Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „gemeine Not“ (§ 323c Abs. 1 StGB):
Rücksichtslos (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „rücksichtslos“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Gefahr, gemeine (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)
Was versteht man unter einer „gemeinen Gefahr“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?
Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Was versteht man unter „Führen eines Fahrzeugs“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Möglichkeit der Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Wann ist dem Täter die erforderliche Hilfe möglich (§ 323c StGB)?
Unglücksfall (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)
Was versteht man unter einem „Unglücksfall“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?
Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)
Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?
Entschuldigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)
Wann entfernt sich der Täter „entschuldigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)?