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Definition: Unmittelbarer Besitz
15. April 2026
2 Kommentare
Was ist der unmittelbare Besitz (§ 854 Abs. 1 BGB)?
Der unmittelbare Besitz ist die von einem Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Tatsächliche Sachherrschaft setzt eine räumliche Beziehung zur Sache in der Weise voraus, dass man in der Lage ist, jederzeit beliebig auf die Sache einzuwirken.
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