Definition: Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB)
22. Februar 2025
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Was versteht man unter einem „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c Abs. 1 BGB)?
Ein Fernabsatzvertrag nach § 312c Abs. 1 BGB ist ein Verbrauchervertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.
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