Zivilrecht

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Definitionen

Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB)

Definition: Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB)

22. Februar 2025

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Was versteht man unter einem „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c Abs. 1 BGB)?

Ein Fernabsatzvertrag nach § 312c Abs. 1 BGB ist ein Verbrauchervertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.

Vergiss nicht, dass Du in der Prüfung ein Gesetz als Hilfsmittel hast! Aus § 312c Abs. 1 BGB kannst Du Dir die Definition des Fernabsatzvertrages ohne weiteres ableiten.
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