Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Glaube / Religion (Art. 4 Abs. 1 GG)
Definition: Glaube / Religion (Art. 4 Abs. 1 GG)
18. September 2025
10 Kommentare
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Definiere den Begriff „Glaube“ (Art. 4 Abs. 1 GG):
Glaube im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG bedeutet die religiöse Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten.

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