Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung nach StVG

In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definition: In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

27. Mai 2025

3 Kommentare

4,8(3.252 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?

Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.

Nach der überholten „maschinentechnischen Auffassung“ war ein Fahrzeug nur dann in Betrieb, wenn sein Motor in Gang gesetzt ist und das Fahrzeug selbst oder eine seiner Betriebseinrichtungen sich bewegte. Eine Halterhaftung für ruhende Fahrzeuge war damit ausgeschlossen.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MAG

Magnum

28.2.2025, 13:15:41

Haben wir nicht bei den anderen Aufgaben angenommen, dass das schädigende Ergeinis "beim Betrieb" eingetreten ist, sofern es in engem räumlichen und zeitlichem zusammenhang mit Betriebsvorgängen oder Betriebseinrichtungen des KFZ entstanden ist (Verkehrstypische ansicht)? Wie verhalten sich diese beiden Definitionen zueinander?

FO

forste35

28.4.2025, 17:53:34

würde mich auch interessieren @jurafuchs :)

OKA

okalinkk

5.5.2025, 15:57:40

Mich auch


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community