Definition: Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)
17. April 2025
4,5 ★ (522 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was kondiziert die Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
Bei der Eingriffskondiktion wird das kondiziert, was durch die Verwendung von Rechtsgütern erlangt wurde, die einem anderen zustehen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!