Definition: Globalzession (§ 398 BGB)

24. November 2024

4,8(2.178 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?

Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.

Als Merksatz kann man ranziehen: "Der Zedent flennt, der Zessionar schreit Hurra!"Denn der Zedent verliert als Altgläubiger bei der Abtretung die Forderung, während der Zessionar als Neugläubiger die Forderung erhält. Deshalb „flennt“ der Zedent, da er seine Forderung verliert, aber der Zessionar „schreit Hurra“, da er die Forderung erhält.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen