Definition: Globalzession (§ 398 BGB)
17. April 2025
7 Kommentare
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Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?
Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

kaan00
2.2.2024, 11:35:48
Der
Zedent„flennt“ (da er seine Forderung verliert) ((aber der
Zessionar„schreit Hurra“, da er die Forderung erhält.))
Leo Lee
3.2.2024, 13:23:28
Hallo Kaan00, vielen Dank auch hier für den großartigen Merksatz! Wir haben diesen als Erklärung bzw. Vertiefung mit aufgenommen und möchten dir herzlich vielmals danken vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
TomBombadil
29.3.2024, 16:51:07
Liegt vielleicht an meinem mangelhaften Sprachverständnis, aber mir ist nicht ganz klar, welchen Sinn die Formulierung hat, wonach entweder alle oder zumindest sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen abgetreten werden. Denn für mich macht es keinen Unterschied, ob nun alle oder sämtliche Forderungen abgetreten werden ... Vielleicht mag mir ja jemand auf die Sprünge helfen. :)
QuiGonTim
17.4.2024, 23:23:51
Es lässt sich mE nur so sinnvoll verstehen, wenn „alle“ wirklich alle Forderungen, die dem
Zedenten zustehen, meint, währen sich das „sämtliche“ nur auf die Forderungen gegen einen bestimmten Schuldner bezieht.
QuiGonTim
10.4.2024, 21:29:02
Verstehe ich es richtig, dass sich der Wortbestandteil „Global-„ im Sinne von „allumfassend“ nicht auf den
Zedenten, sondern auf den Drittschuldner (genauer: die Forderungen aus dem rechtlichen Verhältnis im weiteren Sinne zwischen
Zedenten und Drittschuldner) bezieht?

NatürlichBlond
27.1.2025, 08:52:37

NatürlichBlond
27.1.2025, 08:57:07
Moin, woraus ergibt sich, dass es sich bei der
Globalzessionzwingend um eine
Abtretung"zur Sicherheit" handeln muss? Im Gesetz steht dazu nichts. (Mir ist klar, dass eine
GlobalzessionidR zur Sicherung eines anderen Anspruchs/Forderung erfolgen wird, aber bspw. die Legalzession im Todesfall an den Erben gem. §1922 BGB erfolgt ja gerade nicht zur Sicherung eines Anspruchs des Erben ggü. Drittschuldnern, sondern kraft Gesetzes, aber bezieht sich eben gleichzeitig auch auf alle Ansprüche des Erblassers, mithin 'global' auf alle seine Ansprüche?)