Definition: Globalzession (§ 398 BGB)

1. Juni 2025

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Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?

Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.

Als Merksatz kann man heranziehen: "Der Zedent flennt, der Zessionar schreit Hurra!"Denn der Zedent verliert als Altgläubiger bei der Abtretung die Forderung, während der Zessionar als Neugläubiger die Forderung erhält. Deshalb „flennt“ der Zedent, da er seine Forderung verliert, aber der Zessionar „schreit Hurra“, da er die Forderung erhält.
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