Definition: Globalzession (§ 398 BGB)

17. April 2025

7 Kommentare

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Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?

Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.

Als Merksatz kann man heranziehen: "Der Zedent flennt, der Zessionar schreit Hurra!"Denn der Zedent verliert als Altgläubiger bei der Abtretung die Forderung, während der Zessionar als Neugläubiger die Forderung erhält. Deshalb „flennt“ der Zedent, da er seine Forderung verliert, aber der Zessionar „schreit Hurra“, da er die Forderung erhält.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

kaan00

kaan00

2.2.2024, 11:35:48

Der

Zedent

„flennt“ (da er seine Forderung verliert) ((aber der

Zessionar

„schreit Hurra“, da er die Forderung erhält.))

LELEE

Leo Lee

3.2.2024, 13:23:28

Hallo Kaan00, vielen Dank auch hier für den großartigen Merksatz! Wir haben diesen als Erklärung bzw. Vertiefung mit aufgenommen und möchten dir herzlich vielmals danken vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

TO

TomBombadil

29.3.2024, 16:51:07

Liegt vielleicht an meinem mangelhaften Sprachverständnis, aber mir ist nicht ganz klar, welchen Sinn die Formulierung hat, wonach entweder alle oder zumindest sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen abgetreten werden. Denn für mich macht es keinen Unterschied, ob nun alle oder sämtliche Forderungen abgetreten werden ... Vielleicht mag mir ja jemand auf die Sprünge helfen. :)

QUIG

QuiGonTim

17.4.2024, 23:23:51

Es lässt sich mE nur so sinnvoll verstehen, wenn „alle“ wirklich alle Forderungen, die dem

Zedent

en zustehen, meint, währen sich das „sämtliche“ nur auf die Forderungen gegen einen bestimmten Schuldner bezieht.

QUIG

QuiGonTim

10.4.2024, 21:29:02

Verstehe ich es richtig, dass sich der Wortbestandteil „Global-„ im Sinne von „allumfassend“ nicht auf den

Zedent

en, sondern auf den Drittschuldner (genauer: die Forderungen aus dem rechtlichen Verhältnis im weiteren Sinne zwischen

Zedent

en und Drittschuldner) bezieht?

NatürlichBlond

NatürlichBlond

27.1.2025, 08:52:37

Ich verstehe es so: es geht um alle Forderungen, die der

Zedent

gegenüber dem konkreten Drittschuldner hat - nicht um alle Forderungen, die der

Zedent

allgemein gegen alle seine ggf. existenten Schuldner hat. Es kommt mMn auf den konkreten Sachverhalt und die Parteivereinbarung an.

NatürlichBlond

NatürlichBlond

27.1.2025, 08:57:07

Moin, woraus ergibt sich, dass es sich bei der

Globalzession

zwingend um eine

Abtretung

"zur Sicherheit" handeln muss? Im Gesetz steht dazu nichts. (Mir ist klar, dass eine

Globalzession

idR zur Sicherung eines anderen Anspruchs/Forderung erfolgen wird, aber bspw. die Legalzession im Todesfall an den Erben gem. §1922 BGB erfolgt ja gerade nicht zur Sicherung eines Anspruchs des Erben ggü. Drittschuldnern, sondern kraft Gesetzes, aber bezieht sich eben gleichzeitig auch auf alle Ansprüche des Erblassers, mithin 'global' auf alle seine Ansprüche?)


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