Definition: Globalzession (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?
Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.
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