Schema: Sicherungszession (§ 398 BGB)

20. April 2025

2 Kommentare

4,8(34.002 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen einer Sicherungszession?

  1. Wirksame Einigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) (Abtretungsvertrag)

    Bei der Sicherungszession ergeben sich hinsichtlich der Abtretungsvoraussetzungen keine Besonderheiten. Die Wirksamkeit der Sicherungszession ist von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Sicherungsvertrags unabhängig (Abstraktionsprinzip).

    1. Abtretungsvereinbarung

    2. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung

      Probleme können sich vor allem bei Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs.1 BGB) und bei der Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Globalzession ergeben. Dazu später mehr.

  2. Bestand einer Forderung

    Regelmäßig zu thematisieren - insbesondere bei erst künftig entstehenden Forderungen - ist die Bestimmtheit. Ebenso möglich ist es, zunächst das Bestehen der Forderung zu prüfen und erst im Anschluss auf die Abtretung einzugehen.

  3. Forderungsinhaberschaft des Zedenten

  4. Abtretbarkeit der Forderung

    1. Vertraglicher Ausschluss, § 399 2.Alt. BGB

    2. Inhaltsänderung bezüglich der Leistung, § 399 1.Alt. BGB

    3. Unpfändbarkeit der Forderung, § 400 BGB

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ASA

asanzseg

13.4.2023, 16:28:21

Hey @[Jurafuchs](137809) es wäre ganz hilfreich wenn ihr in diesem Kapitel nochmals deutlich macht, dass die

Sicherungszession

ein nicht akzessorisches Sicherungsmittel ist und deshalb von dem Bestand der zu sichernden Forderung zwischen

Zedent

en und

Zessionar

nicht abhängt. Dadurch, dass hier lediglich auf den Bestand der abgetreten Forderungen (Sicherungsmittel) und deren Bestand und

Verfügungsbefugnis

des

Zedent

en eingegangen wird, stellen sich oftmals Verwirrungen wenn später die zu sichernde Forderung zwischen

Zedent und Zessionar

nicht besteht… :)

VALA

Vanilla Latte

13.10.2023, 23:55:51

Woraus leite ich das ab?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen