Definition: Erklärungsbewusstsein (vor § 104 BGB)
29. August 2025
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Definiere den Begriff „Erklärungsbewusstsein“:
Das Erklärungsbewusstsein ist der Wille/das Wissen, überhaupt am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilzunehmen und durch sein Handeln eine irgendwie rechtsgeschäftlich relevante Erklärung abzugeben.
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