Definition: Erklärungsbewusstsein (vor § 104 BGB)

29. August 2025

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Definiere den Begriff „Erklärungsbewusstsein“:

Das Erklärungsbewusstsein ist der Wille/das Wissen, überhaupt am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilzunehmen und durch sein Handeln eine irgendwie rechtsgeschäftlich relevante Erklärung abzugeben.

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