Ehrverletzung bei Tatsachenbehauptung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein Unbekannter stiehlt dem sehschwachen Opi O das Auto. Eine Woche später sieht O seinen Nachbarn N an dessen Auto. Da ruft er: "Sie haben mein Auto gestohlen!" In Wahrheit sieht das Auto des N dem Auto des O nur mehr oder weniger ähnlich. N fühlt sich angegriffen.
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Einordnung des Falls
Ehrverletzung bei Tatsachenbehauptung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O hat die Tatsachenbehauptung über N kundgegeben.
Ja!
3. Die durch O behauptete Tatsache hat ehrverletzenden Inhalt.
Genau, so ist das!
4. N ist ein taugliches Tatobjekt.
Ja, in der Tat!
5. O handelte vorsätzlich.
Nein!
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