Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definition: Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
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