Definition: Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

19. Juli 2025

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Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

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