Definition: Gefahrenverdacht
19. Mai 2025
5 Kommentare
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Definiere den Begriff „Gefahrenverdacht“:
Ein Gefahrenverdacht ist gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die lediglich den Verdacht einer Gefahr begründen, aber eine objektive Gefahrenlage nicht tragen. In Fällen des Gefahrenverdachts muss die handelnde Behörde sich auf Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung (Gefahrerforschung) beschränken.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Anton 666
22.1.2022, 18:35:54
Super, dass ihr sämtliche Gefahrenbegriffe abfragt. Wenn ihr jetzt noch zu jedem ein paar Beispiele geben könntet, wo diese Begriffe jeweils relevant werden, wäre es perfekt :)

Marilena
23.1.2022, 10:45:58
Hallo Anton 666, danke für Deine nette Nachricht! Wir arbeiten auf Hochtouren daran, das Polizei- und Ordnungsrecht auszubauen und werden auch zu den Gefahrenbegriffen vertiefende Inhalte bereitstellen. Bis dahin bitten wir Dich aber noch um ein klein wenig Geduld. :) Beste Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team

Nils
21.10.2024, 14:59:28
Aber wann? 😔
finnjh
22.5.2024, 18:12:17
Hallo liebes Jurafuchs-Team, der Definitionstrainer ist super! Hier bei dem
Gefahrenverdachtsind die zulässigen
Gefahrerforschungsmaßnahmenim Einzelfall jedoch sehr umstritten. Stellt ihr diesen Streit bzw. die Zulässigkeit bestimmter Maßnahmen bereits an irgendeiner Stelle dar? Dies würde mir sehr helfen! Auch wäre ein Hinweis in der Aufgabe dazu sicherlich nicht verkehrt. LG :)

Linne_Karlotta_
21.10.2024, 17:25:07
Hallo finnjh, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team