Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.
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Allgemeinverfügung
Nach intensiven gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Versammlung beschließt der Einsatzleiter der Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dies wird über die Lautsprecher eines Polizeiautos verkündet.
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Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum „Risikospiel“ gekommen. Polizistin P spricht gegen H einen Platzverweis um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
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Fall: Gefahrenabwehr
Die Polizistin P sieht den stadtbekannten Hooligan H am Spieltag mit einem Schlagstock bewaffnet vor dem Stadion auf rivalisierende Fans "lauern". Sie erteilt H einen Platzverweis.
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Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Trinker T fällt auf dem Marktplatz durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt er den arglosen A in einen Streit und droht damit, "dass er auch ganz anders könne". Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für den Marktplatz.
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Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)
Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.