Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Wann ist die Beweiswürdigung „rechtsfehlerhaft“ (§ 337 StPO)?
Darstellungsmangel (§ 337 StPO)
Wie immer, ist es auch bei der Darstellungsprüfung essentiell, den Maßstab herauszuarbeiten. Wann liegt ein Darstellungsmangel vor (§ 337 StPO?