Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge): 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)

Diese Definitionen zum Thema Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)

Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Wann ist die Beweiswürdigung „rechtsfehlerhaft“ (§ 337 StPO)?

Darstellungsmangel (§ 337 StPO)

Wie immer, ist es auch bei der Darstellungsprüfung essentiell, den Maßstab herauszuarbeiten. Wann liegt ein Darstellungsmangel vor (§ 337 StPO?

Sachrüge - Begründetheit (§ 337 StPO)

Wann ist die Sachrüge begründet (§ 337 StPO)?

Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.