Notwehr (§ 32 StGB) - Verteidigungshandlung (Gebotenheit): 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Notwehr (§ 32 StGB) - Verteidigungshandlung (Gebotenheit) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Notwehr (§ 32 StGB) - Verteidigungshandlung (Gebotenheit)

Diese Definitionen zum Thema Notwehr (§ 32 StGB) - Verteidigungshandlung (Gebotenheit) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Geboten (§ 32 StGB)

Wann ist die Notwehrhandlung „geboten“?

Absichtsprovokation (§ 32 StGB)

Was versteht man unter „Absichtsprovokation“?