Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung): 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung)
Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):
Die neuesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung)
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Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)
Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):
Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)
Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?