Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung): 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung)

Diese Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)

Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema Abtretung - Sicherungszession (Stille Zession + Rückübertragung)

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Einziehungsermächtigung (§§ 362, 185 BGB)

Definiere den Begriff „Einziehungsermächtigung“ (§§ 362, 185 BGB):

Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)

Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?