Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Antragsbefugnis im Dreipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
Antragsbefugnis im Dreipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
5. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bauherrin B bekommt die Baugenehmigung für ihr Traumhaus. Ihr Rivale R, der in einer anderen Stadt wohnt, bekommt zufällig davon mit. Da er der B ihr Eigenheim nicht gönnt, möchte er gerichtlich gegen die Baugenehmigung vorgehen und verhindern, dass B ihr Haus baut.
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Einordnung des Falls
Antragsbefugnis im Dreipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R erhebt Anfechtungsklage gegen Bs Baugenehmigung. Entfaltet diese aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO (siehe § 212a BauGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Um zu verhindern, dass B mit dem Bau anfängt, muss R zusätzlich zu seiner Anfechtungsklage einen Antrag im vorläufigen Rechtsschutz stellen. Richtet sich dieser nach §§ 80, 80a VwGO?
Ja, in der Tat!
3. R müsste nach § 42 Abs. 2 VwGO analog antragsbefugt sein.
Ja!
4. Es besteht die Möglichkeit, dass drittschützende Normen verletzt sind und R im konkreten Fall zum geschützten Personenkreis gehört.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

c_p
1.4.2025, 10:57:11
Tatsächlich sehr hilfreich ein Gegenbeispiel für die
Klagebefugniszu lesen. So entwickelt man ein Gespür für sachfremde Erwägungen und damit im Umkehrschluss auch für das Vorliegen von Voraussetzungen.

Linne Hempel
3.4.2025, 17:09:33
Hallo c_p, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team