Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Beteiligten- und Prozessfähigkeit
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Beteiligten- und Prozessfähigkeit
23. März 2026
5 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will ein Zeichen gegen die steigenden Bierpreise setzen und plant deshalb eine Demonstration vor dem Münchner Rathaus, die er ordnungsgemäß bei der Stadt München (M) anmeldet. M verbietet die Durchführung der Demonstration. A will gegen das Verbot vorgehen.
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