Öffentliches Recht > VwGO
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Gs Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.
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(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G stellt beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.
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Antragsbefugnis im Zweipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme aufgrund des bestehenden gesundheitlichen Risikos für sofort vollziehbar.
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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
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Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Lawra (L) weiß, dass sie auch bei der Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 80, 80a VwGO zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Antrags unterscheiden muss. L fragt sich, was sie im Rahmen der Zulässigkeit alles prüfen muss.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 2 wegen fehlender Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO
Baubehörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe (H) eine Rückbauverfügung für die Erweiterung ihres Hexenhaus, die sie ohne Baugenehmigung vorgenommen hat. B ordnet die sofortige Vollziehung an mit der Begründung, dies sei im öffentlichen Interesse geboten. H stellt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO.
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Begründetheit bei § 80a Konstellation 2
B erhält eine Baugenehmigung. B hält nach den Bauplänen nicht die erforderlichen Abstände zum Grundstück seiner Nachbarin N ein. N ist der Ansicht, das Bauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und will gegen die Baugenehmigung vorgehen. N stellt einen Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2: Wiederherstellung (Fall 1)
Behörde B erlässt gegenüber Carlotta Calathea (C) die Anordnung, ihr Gewächshaus abzureißen. B ordnet die sofortige Vollziehung an, da das Gewächshaus Nachbarn übermäßig belästige. C braucht das Gewächshaus für berufliche Zwecke und hat es aufgrund einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet. Schließlich stellt sie einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 2)
Weil sich einige Fans beim letzten Spiel des FC Haudegen gegen den TSV Kloppi mit Baseballschlägern geprügelt haben, ordnet die zuständige Polizeivollzugsbeamtin P gegen die polizeilich erfassten Täter - darunter auch die U - formell rechtmäßig Durchsuchungen vor dem nächsten Spiel an. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde stellt U einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit: § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 1)
Tierfreundin Tina (T) erhält einen Bescheid. Nach diesem soll sie eine jährlichen Steuer für ihre 10 Hunde in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Nach der einschlägigen Rechtsgrundlage müsste T aber nur 10 Euro pro Hund jährlich zahlen. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde, stellt T einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO)
Behörde B erlässt einen Bescheid gegenüber Gastwirt G, aus dem hervorgeht, dass G seine Kneipe schließen muss. Weil ein gesundheitliches Risiko für die Gäste bestehe, ordnet B die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids an. G will die Schließung verhindern.
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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VwGO): § 212a BauGB
Veganer V hat ein Haus am Rande eines reinen Wohngebiets. Die zuständige Baubehörde erteilt Schlachterin S eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Schlachthauses auf dem angrenzenden Grundstück. V will gegen die Genehmigung vorgehen.