Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO): 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache

Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Gs Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.

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(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?

Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G stellt beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.

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Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?

Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme für sofort vollziehbar. Ohne vorher mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, wendet sich R an das Verwaltungsgericht.

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Antragsbefugnis im Zweipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)

Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme aufgrund des bestehenden gesundheitlichen Risikos für sofort vollziehbar.

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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO

Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.

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Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)

A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.

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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 2 wegen fehlender Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO

Baubehörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe (H) eine Rückbauverfügung für die Erweiterung ihres Hexenhaus, die sie ohne Baugenehmigung vorgenommen hat. B ordnet die sofortige Vollziehung an mit der Begründung, dies sei im öffentlichen Interesse geboten. H stellt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO.

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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2: Wiederherstellung (Fall 1)

Behörde B erlässt gegenüber Carlotta Calathea (C) die Anordnung, ihr Gewächshaus abzureißen. B ordnet die sofortige Vollziehung an, da das Gewächshaus Nachbarn übermäßig belästige. C braucht das Gewächshaus für berufliche Zwecke und hat es aufgrund einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet. Schließlich stellt sie einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO. Der Antrag ist zulässig.

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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO)

Behörde B erlässt einen Bescheid gegenüber Gastwirt G, aus dem hervorgeht, dass G seine Kneipe schließen muss. Weil ein gesundheitliches Risiko für die Gäste bestehe, ordnet B die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids an. G will die Schließung verhindern.