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§ 80a Abs. 3 S. 2 VwGO: Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung? (str.)
Bauherr B ist großer Star Wars-Fan. Er möchte ein Haus in Form des Todessterns errichten. Nachbar N will gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen. N wendet sich an das Verwaltungsgericht, ohne vorher mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.
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§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Gs Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.
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(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.
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Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
In Lawras Lerngruppe geht es heute um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO. Die Freunde möchten zunächst wiederholen, was es mit dem Rechtsschutzbedürfnis auf sich hat.
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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Lawra (L) weiß, dass sie auch bei der Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 80, 80a VwGO zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Antrags unterscheiden muss. L fragt sich, was sie im Rahmen der Zulässigkeit alles prüfen muss.
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Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 2 wegen fehlender Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO
Baubehörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe (H) eine Rückbauverfügung für die Erweiterung ihres Hexenhaus, die sie ohne Baugenehmigung vorgenommen hat. B ordnet die sofortige Vollziehung an mit der Begründung, dies sei im öffentlichen Interesse geboten. H stellt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO.
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Begründetheit bei § 80a Konstellation 2
B erhält eine Baugenehmigung. B hält nach den Bauplänen nicht die erforderlichen Abstände zum Grundstück seiner Nachbarin N ein. N ist der Ansicht, das Bauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und will gegen die Baugenehmigung vorgehen. N stellt einen Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80a Konstellation 1
A erhält eine rechtmäßige Sondernutzungserlaubnis für einen Kuchenverkaufsstand vor ihrem Haus. Nachbarin N ficht diese an. Da A bereits in zwei Tagen seine Kuchen für einen guten Zweck verkaufen will, stellt er einen Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2: Wiederherstellung (Fall 1)
Behörde B erlässt gegenüber Carlotta Calathea (C) die Anordnung, ihr Gewächshaus abzureißen. B ordnet die sofortige Vollziehung an, da das Gewächshaus Nachbarn übermäßig belästige. C braucht das Gewächshaus für berufliche Zwecke und hat es aufgrund einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet. Schließlich stellt sie einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Begründetheit bei § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 2)
Weil sich einige Fans beim letzten Spiel des FC Haudegen gegen den TSV Kloppi mit Baseballschlägern geprügelt haben, ordnet die zuständige Polizeivollzugsbeamtin P gegen die polizeilich erfassten Täter - darunter auch die U - formell rechtmäßig Durchsuchungen vor dem nächsten Spiel an. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde stellt U einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO)
Behörde B erlässt einen Bescheid gegenüber Gastwirt G, aus dem hervorgeht, dass G seine Kneipe schließen muss. Weil ein gesundheitliches Risiko für die Gäste bestehe, ordnet B die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids an. G will die Schließung verhindern.
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Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Einführung)
Jurastudentin Lawra (L) fragt sich, was es für einen Kläger bedeutet, wenn die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO ausnahmsweise nicht eintritt. Sie möchte wissen, was es mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf sich hat.