Genehmigungsverfahren 3
14. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bäuerin B erhält von der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für die Errichtung eines großen Legehennenstalls. Nachbar N ist stinksauer, weil er nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt worden ist, und legt daher Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Genehmigungsverfahren 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beteiligung der Nachbarn spielt im Baugenehmigungsverfahren keine besondere Rolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Nachbar N hätte hier vor Erteilung der Baugenehmigung am Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen im Sinne des § 68 NBauO.
Ja, in der Tat!
3. Eine unterlassene Nachbarbeteiligung nach § 68 NBauO stellt einen Verfahrensfehler dar.
Ja!
4. Die Baugenehmigung für den Legehennenstall ist formell rechtswidrig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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