Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
Rechtsreferendar R erhält jeden Monat eine stattliche Unterhaltsbeihilfe vom Land Niedersachsen. Da man eine solche Menge an Geld unmöglich ausgeben kann, möchte R einen genehmigungsbedürftigen Geldspeicher errichten. R stellt einen Bauantrag in der dafür vorgeschriebenen Form.