Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Bauliche Anlage im Sinne der NBauO 2
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem frei stehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 m²) für sein Fahrrad errichten. Fs Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.