Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
B arbeitet bei der Baubehörde in Celle und geht täglich dem Beamtenmikado nach (wer sich bewegt, verliert). Aus Unachtsamkeit erteilt er T eine Baugenehmigung für einen gigantischen Technoclub in einem Wohngebiet. Nachdem T mit den Bauarbeiten beginnt, fragt sich B, was zu tun ist.
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Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und Youtuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt, noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.
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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
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Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.
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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
Rechtsreferendar R erhält jeden Monat eine stattliche Unterhaltsbeihilfe vom Land Niedersachsen. Da man eine solche Menge an Geld unmöglich ausgeben kann, möchte R einen genehmigungsbedürftigen Geldspeicher errichten. R stellt einen Bauantrag in der dafür vorgeschriebenen Form.
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Genehmigungsverfahren 4
Architekt P, beeinflusst von antiker Baukunst, möchte für ein Museum ein architektonisches Juwel errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung. Beim Blick auf die Bauunterlagen erkennt die Genehmigungsbehörde offenkundige Mängel an Standsicherheit und Brandschutz des geplanten Gebäudes.
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Genehmigungsverfahren 3
Bäuerin B erhält von der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für die Errichtung eines großen Legehennenstalls. Nachbar N ist stinksauer, weil er nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt worden ist, und legt daher Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein.