Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
29. Januar 2025
3 Kommentare
4,3 ★ (421 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsreferendar R erhält jeden Monat eine stattliche Unterhaltsbeihilfe vom Land Niedersachsen. Da man eine solche Menge an Geld unmöglich ausgeben kann, möchte R einen genehmigungsbedürftigen Geldspeicher errichten. R stellt einen Bauantrag in der dafür vorgeschriebenen Form.
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Einordnung des Falls
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baubehörde prüft die Bauvorlagen stets auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesamten öffentlichen Recht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren im Sinne des § 63 NBauO ist das Regelverfahren.
Ja, in der Tat!
3. Der Geldspeicher ist kein Sonderbau im Sinne der NBauO (§ 2 Abs. 5 NBauO). Der Prüfungsumfang der Baubehörde ist damit reduziert.
Ja!
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