
Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Niedersachsen
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.