Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
9. Juli 2025
4 Kommentare
4,3 ★ (4.714 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsradikaler R ist Mitglieder einer rechten Terrorzelle. Erklärtes Ziel der Terrorzelle ist es, die BRD aufzulösen. R kaufte in letzter Zeit verstärkt Munition und Waffen. Die Polizei untersagt R, sich ohne Erlaubnis der Polizei von seinem Wohnsitz zu entfernen und Kontakt zu den anderen Mitgliedern der Terrorzelle aufzunehmen.
Diesen Fall lösen 87,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gibt es zumindest in den Polizeigesetzen mancher Länder Standardermächtigungen zur Aufenthaltsvorgabe und dem Kontaktverbot?
Ja, in der Tat!
2. Ein Gericht muss die Aufenthaltsvorgabe oder das Kontaktverbot anordnen.
Ja!
3. Die Polizei kann eine Aufenthaltsvorgabe oder Kontaktverbot zur Abwehr jeglicher Gefahr erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wysiati
24.1.2025, 20:57:18
Auch hier ist es für bayrische Studenten falsch, die Antwortmöglichkeit auszuwählen, dass ein
Richtervorbehaltvorläge. Könnte man möglicherweise diese Abweichung Bayerns als gesonderte Frage darstellen oder ähnliches?

geraumezeit
2.7.2025, 14:47:31
Es ist dem Systemverständnis zuträglich, sich mit dem landeseigenen Polizeirecht kritisch auseinanderzusetzen. Insoweit ist es ein Zugewinn, selbst angehalten zu sein, im PAG zu blättern und die Normen zu durchforsten. Zumindest hilft mir das ungemein. Nachteilig ist jedoch, wenn die Aufgabenlösung das Bestehen eines
Richtervorbehalts für bestimmte Maßnahmen angibt, ein solcher hingegen de lege lata nicht normiert ist (sowie zuvor in Art. 16 II 2 PAG, Art. 38 II 1, III 1 PAG). Vielleicht sollte das angepasst werden, @[Tim Gottschalk](287974).