Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
3. April 2025
3 Kommentare
4,3 ★ (3.377 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsradikaler R ist Mitglieder einer rechten Terrorzelle. Erklärtes Ziel der Terrorzelle ist es, die BRD aufzulösen. R kaufte in letzter Zeit verstärkt Munition und Waffen. Die Polizei untersagt R, sich ohne Erlaubnis der Polizei von seinem Wohnsitz zu entfernen und Kontakt zu den anderen Mitgliedern der Terrorzelle aufzunehmen.
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Einordnung des Falls
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gibt es zumindest in den Polizeigesetzen mancher Länder Standardermächtigungen zur Aufenthaltsvorgabe und dem Kontaktverbot?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Gericht muss die Aufenthaltsvorgabe oder das Kontaktverbot anordnen.
Ja!
3. Die Polizei kann eine Aufenthaltsvorgabe oder Kontaktverbot zur Abwehr jeglicher Gefahr erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wysiati
24.1.2025, 20:57:18
Auch hier ist es für bayrische Studenten falsch, die Antwortmöglichkeit auszuwählen, dass ein Richtervorbehalt vorläge. Könnte man möglicherweise diese Abweichung Bayerns als gesonderte Frage darstellen oder ähnliches?