Meldeanordnung
4. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei hält es für wahrscheinlich, dass Rechtsradikaler R in Zukunft einen Anschlag auf den Stadtrat verüben könnte. Die Polizei verfügt deshalb, dass R jeden Mittwoch zur Zeit der Stadtratssitzung bei der Polizeidienststelle vorstellig werden muss.
Diesen Fall lösen 61,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Meldeanordnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Meldeauflage wird die Polizei ermächtigt, regelmäßig den Wohnsitz der betroffenen Person aufzusuchen, um zu überprüfen, ob die Person noch anzufinden ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es besteht eine eigenständige Standardmaßnahme für die Meldeanordnung in den Polizeigesetzen aller Bundesländer.
Nein!
3. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Meldeauflage auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kai
28.1.2025, 23:19:27
Hey liebes Jurafuchs-Team, in der Antwort zur ersten Frage heißt es, die Meldeanordnung sei in BY in Art. 16 II 2 PAG geregelt. Das ist so aber nicht richtig, dort finden sich die Regelungen zu Kontaktverbot, Aufenthaltsver- und gebot. Die Meldeanordnung ist in Art. 16 I S. 3, 4 iVm S. 1 geregelt.

Dodo Shi
26.3.2025, 13:46:21
Hallo Kai, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team