Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2021
Baurechtliche Vereinbarkeit des Haltens von Hühnern in einem Wohngebiet? (OVG Münster, Beschl. v. 21.06.2021 - 2 B 501/21)
Baurechtliche Vereinbarkeit des Haltens von Hühnern in einem Wohngebiet? (OVG Münster, Beschl. v. 21.06.2021 - 2 B 501/21)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte auf seinem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Hühner halten. Er beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Unterstandes für neun Freilandhühner und einen Hahn. Die zuständige Bauordnungsbehörde erteilt die Genehmigung.
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Einordnung des Falls
Baurechtliche Vereinbarkeit des Haltens von Hühnern in einem Wohngebiet? (OVG Münster, Beschl. v. 21.06.2021 - 2 B 501/21)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nachbar N tobt und möchte die Baugenehmigung gerichtlich angreifen. Ist für Ns Begehren die Erhebung allein einer Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) zweckmäßig?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Antrag nach §§ 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO ist begründet, wenn das Suspensivinteresse des N das öffentlichen Interesse bzw. das Interesse des A an der sofortigen Vollziehung überwiegt.
Genau, so ist das!
3. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist begründet, wenn die Baugenehmigung nach summarischer Prüfung rechtswidrig ist und N in seinen Rechten verletzt. Kommt als verletztes nachbarschützendes Recht hier der Gebietserhaltungsgrundsatz in Betracht?
Ja, in der Tat!
4. Die Grundstücke von A und N befinden sich in einem durch den Bebauungsplan festgesetzten reinen Wohngebiet. Ist dort die Kleintierhaltung generell unzulässig?
Nein!
5. Ob die Hühnerhaltung mit der Eigenart des betroffenen Wohngebiets – und folglich mit dem Gebietscharakter – vereinbar ist i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 BauNVO, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Genau, so ist das!
6. Die Grundstücke von A und N sind groß und von Feldern umgeben. Sie befinden sich in einer Randlage zum Außenbereich. Widerspricht die Haltung von Hühnern in einer solchen Umgebung der Eigenart des Gebiets?
Nein, das trifft nicht zu!
7. Die Hühner und insbesondere der Hahn machen Geräusche und können auch unangenehme Gerüche verbreiten. Steht dies der Gebietsverträglichkeit im konkreten Fall entgegen?
Nein!
8. Hat Ns Antrag Aussicht auf Erfolg?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
GingerCharme
25.2.2024, 13:21:45
Ich dachte erst, wow, mutig Hühner im Wohngebiet halten zu wollen. Als dann das Wohngebiet konkret umschrieben wurde, dachte ich wow, mutig, dafür bis vor das OVG zu gehen ...
Wendelin Neubert
26.2.2024, 11:24:21
Hahahaha ja @[GingerCharme](118525), so entscheidend können die Details des Einzelfalls sein :) Deshalb haben wir den Fall auch so aufbereitet, dass er Euch die juristischen Argumente an die Hand liefert, warum in diesem Fall die Gebietsverträglichkeit der Hühnerhaltung gegeben ist. Damit könnt ihr zugleich einen Fall lösen, der an entscheidender Stelle rechtlich anders gelagert ist. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team