Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG (Widerruf wegen nicht erfüllter Auflage)
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG (Widerruf wegen nicht erfüllter Auflage)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erteilt Reiter R eine Baugenehmigung für einen Pferdestall, nach der R sofort mit dem Bau beginnen darf. Allerdings soll R innerhalb von zwei Wochen darlegen, wie er die Immissionen, die z.B. durch den Pferdedung entstehen können, möglichst gering halten wird. R lässt die Frist tatenlos verstreichen.
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Einordnung des Falls
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG (Widerruf wegen nicht erfüllter Auflage)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach weiteren erfolglosen Aufforderungen an R, ein entsprechendes Konzept vorzulegen, hebt B die rechtmäßige Baugenehmigung auf. Handelt es sich hierbei um einen Widerruf nach § 49 Abs. 2 VwVfG?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Maßgabe, dass R ein Konzept zum Immissionsschutz vorlegen muss, ist eine Bedingung.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Wird eine Auflage nicht erfüllt, kann der begünstigende Verwaltungsakt widerrufen werden.
Ja!
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