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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils
C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verwirkung der Rücknahmebefugnis
Stadt S bewilligt G Wirtschaftshilfen (€ 20.000). 40 Jahre später bemerkt S, dass G keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte. S nimmt die Bewilligung innerhalb eines Jahres zurück. G wusste nichts von seiner fehlenden Berechtigung und hat das Geld bereits ausgegeben.