Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Tatsachen)
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Tatsachen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E erhält von Behörde B die Befreiung von der gesetzlichen Pflicht, ihr Grundstück an den öffentlichen Schmutzwasserkanal anzuschließen, da Es Grundstück über ein anderes Abwassersystem verfügt. Später nimmt E solche baulichen Veränderungen vor, dass dieses System nicht mehr ausreicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Tatsachen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung nicht mehr gegeben sind, hebt B diese auf. Die richtige Ermächtigungsgrundlage ist § 49 Abs. 2 VwVfG.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG kommt ein Widerruf in Betracht, wenn sich dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Tatsachen nachträglich verändert haben.
Genau, so ist das!
3. Könnte B die ursprüngliche Befreiung heute noch rechtmäßig erteilen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 setzt weiter voraus, dass das öffentliche Interesse gefährdet würde, wenn die Befreiung nicht widerrufen würde.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TommesPommes
5.10.2024, 01:10:28
Liebes Jura Fuchs Team, bei dieser Frage ist eine Norm nicht entsprechend verlinkt.
Leo Lee
6.10.2024, 06:44:37
Hallo TommesPommes, vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis! Magst du uns kurz mitteilen, ob die Verlinkung immer noch nicht funktioniert und falls nicht, welches Betriebssystem du benutzt? Bei mir (Mac OS) funktioniert es gerade einwandfrei :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Philipp M.
29.10.2024, 13:21:32
Auf dem letzten Slide funktioniert bei mir die Verlinkung derzeit noch nicht