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Veröffentlichung erster Wahlprognosen bei noch laufender Wahl (BerlVerfGH, 16.11.2022)
Sachverhalt
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Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Amtsträger
Kurz vor den Landtagswahlen lässt Bürgermeisterin B Folgendes in der Tageszeitung veröffentlichen: „Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen rufe ich Sie als Bürgermeisterin dazu auf, zur Wahl zu gehen und die erfolgreiche Politik der Dr. K zu unterstützen, indem Sie sie zur Landrätin wählen.“
Einflussnahme durch andere Bürger
Bürgermeisterin B sitzt mit ihrer Ehefrau E am Wahlsonntag am Frühstückstisch. Im Gespräch über die heutige Wahl sagt B, dass sie persönlich nicht verstehen könne, dass E die Partei P wählen will. Sie versucht E davon zu überzeugen, die L-Partei zu wählen.