Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Veröffentlichung erster Wahlprognosen bei noch laufender Wahl (BerlVerfGH, 16.11.2022)
Veröffentlichung erster Wahlprognosen bei noch laufender Wahl (BerlVerfGH, 16.11.2022)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Berlin wird das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus, gewählt. Die Wahllokale sind teilweise völlig unterbesetzt. Als um 18 Uhr die ersten Prognosen zu den Wahlergebnissen veröffentlicht werden, wird in einigen Lokalen noch gewählt.
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Einordnung des Falls
Veröffentlichung erster Wahlprognosen bei noch laufender Wahl (BerlVerfGH, 16.11.2022)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG gelten direkt auch für Wahlen zu Landesparlamenten.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Veröffentlichung der Wahlprognosen bei noch laufender Wahl könnte gegen die Freiheit der Wahl verstoßen (Art. 2 VvB, Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG, § 7 BlnLWG).
Genau, so ist das!
3. Eine Beeinträchtigung der Wahlentscheidung liegt bereits in solchen Maßnahmen, die objektiv tauglich sind, die Wählenden zu beeinflussen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. § 29 BlnLWG regelt, dass Ergebnisse nach Schließung aller Wahllokale veröffentlicht werden dürfen. Die Norm dient der Freiheit der Wahl.
Ja!
5. Es wurden nur Wahlprognosen, keine Wahlergebnisse „zu früh“ veröffentlicht. Ist die Freiheit der Wahl deswegen automatisch gewährleistet?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TomBombadil
1.5.2024, 15:59:15
Hallo zusammen, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die neuen Aufgaben bedanken. :) Bei dieser Aufgabe stehe ich indes noch ein bisschen auf dem Schlauch, was die Voraussetzungen (2) und (3) voneinander unterscheidet: Bedeutet die konkrete Wirksamkeit nicht automatisch einen tatsächlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit? Vielleicht wäre es möglich, mir dies zu erklären oder noch genauer darzustellen. :)
Stella2244
11.11.2024, 16:15:34
Ich verstehe auch die Nummer 3 nicht… was ist damit gemeint?
Vanilla Latte
18.5.2024, 04:15:00
Hinsichtlich NRW: Nehme ich die Wahlrechtsgrundsätze für 1) Landtagswahlen aus 28 GG iVm 31 LVerf NRW 2) Kommunalwahlen aus 28 GG iVm 78 LVerfG NRW? Und gibt es eine entsprechende Norm wegen des Verbots der Bekanntgabe der Ergebnisse vor Wahlschluss für NRW? Mir ist da nur 25 III LWahlG NRW aufgefallen.