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5%-Sperrklausel Bundestagswahl
Die P Partei hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4% der bundesweit abgegebenen Stimmen erhalten. Nach der 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 BWahlG) erhält sie daher keinen Sitz im Deutschen Bundestag. P ist der Ansicht, dass sei nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar.
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Zulässigkeit der Briefwahl
Weil Lawra (L) bei der nächsten Bundestagswahl nicht an ihrem Wohnsitz sein wird, gibt L ihre Stimme schon einige Wochen vor der Wahl per Briefwahl (vgl. § 36 BWahlG) ab. Dabei fragt sie sich, ob das eigentlich mit der Geheimheit der Wahl vereinbar ist.
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Zulässigkeit von Listenwahlplätzen
Heute in der Vorlesung hat Lawra (L) gelernt, was die Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet. L schaut sich das Wahlsystem in Deutschland an und fragt sich, ob die Ausgestaltung mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit vereinbar ist.