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3%-Sperrklausel Europawahl
Soweit das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament nicht durch Unionsrecht geregelt ist, wird dies von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Das deutsche Europawahlgesetz enthält eine Regelung, wonach bei der Verteilung der Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 3% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
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5%-Sperrklausel Bundestagswahl
Die P Partei hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4% der bundesweit abgegebenen Stimmen erhalten. Nach der 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 BWahlG) erhält sie daher keinen Sitz im Deutschen Bundestag. P ist der Ansicht, dass sei nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar.
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Zulässigkeit der Briefwahl
Weil Lawra (L) bei der nächsten Bundestagswahl nicht an ihrem Wohnsitz sein wird, gibt L ihre Stimme schon einige Wochen vor der Wahl per Briefwahl (vgl. § 36 BWahlG) ab. Dabei fragt sie sich, ob das eigentlich mit der Geheimheit der Wahl vereinbar ist.
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Zulässigkeit von Listenwahlplätzen
Heute in der Vorlesung hat Lawra (L) gelernt, was die Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet. L schaut sich das Wahlsystem in Deutschland an und fragt sich, ob die Ausgestaltung mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit vereinbar ist.