Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.3: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Weitergabe)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.3: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Weitergabe)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Stadt Hamburg setzt zur Vorbeugung von Straftaten auf öffentlichen Plätzen Videoüberwachung ein. Justizsenator J will die Drogenkriminalität verstärkt bekämpfen. Er gestattet der Polizei hierfür Zugriff auf die gespeicherten Daten.
Diesen Fall lösen 97,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.3: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Weitergabe)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Videoüberwachung beeinträchtigt den einzelnen Bürger in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch Zugriff durch die Polizei beeinträchtigt die einzelnen Bürger in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung .
Ja, in der Tat!
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