Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Maßnahme, die zielgerichtet einen Beruf regelt: Fall 2 "Wie"
Maßnahme, die zielgerichtet einen Beruf regelt: Fall 2 "Wie"
26. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Bundestag beschließt ein Gesetz, das Psychiatern Auskunftspflichten zur Erhebung von Gesundheitsdaten auferlegt. Der Bundestag braucht die Daten, um seine Gesundheitsgesetzgebung zu verbessern. Psychiater P ist von der Bürokratielast genervt.
Diesen Fall lösen 85,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Maßnahme, die zielgerichtet einen Beruf regelt: Fall 2 "Wie"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Staatliche Handlungen oder Maßnahmen, die zielgerichtet einen Beruf regeln, einschränken oder unterbinden, greifen in die Berufsfreiheit ein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Auskunftspflicht für Psychiater stellt eine subjektiv berufsregelnde Tendenz dar.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mandy
2.4.2025, 12:10:35
Moin zusammen, ich habe in meinen Unterlagen zur Berufsfreiheit stehen, dass zur Beurteilung, ob eine subjektive oder
objektive berufsregelnde Tendenzvorliegt, die subjektive Sicht des Staates maßgeblich ist. im Vorliegenden Fall geht es dem Staat darum das Gesundheitssystem zu verbessern, sodass es ihm nicht zielgerichtet darauf ankommt, das „ob“ oder „wie“ der Berufsausübung der Psychiater zu Regeln. Nach diesem Verständnis läge dann aber eine
objektiv berufsregelnde Tendenzvor, da die Folgen der staatlichen Regelung vorhersehbar sind, aber in Kauf genommen werden - nicht aber auf die Regelung des Berufes aus der Sicht des Staates abzielen. Nun meine Frage: kommt es auf die Sicht des Staates an, was dieser mit der Regelung oder Maßnahme beabsichtigt oder ist das hier gar nicht zu berücksichtigen? und falls es auf sie Sicht des Staates ankommt, ist meine Subsumtion dann so richtig?
Andre Miegel
9.4.2025, 17:37:13