Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG): 45 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 45 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Objektive Zulassungsschranke bei Bedarfsklausel für Taxizulassungen

Höchstaltersgrenze als subjektive Berufszulassungsvoraussetzung

Berufsausübungsregelung bei Aufklärungspflicht vor Eingriffen

Berufsausübungsregelung – Anforderungen und Beispiele
Drei-Stufen-Theorie

Materielle Voraussetzungen des Gesetzesvorbehalts

Umfang des Gesetzesvorbehalts: Mindestgröße für die Verbeamtung
Umfang des Gesetzesvorbehalts – Berufsausübung und Berufswahl

Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes

Eingriff in die Berufsfreiheit durch fernliegende Auswirkungen

Mittelbare geringfügige Auswirkungen auf die Berufsausübung durch Gesetzesänderung

Freiheitsverkürzender Ansatz des BVerfG – mittelbare schwerwiegende Auswirkungen

Objektiv berufsregelnde Tendenz – Eingriffsschwelle
Mittelbare berufsregelnde Tendenz als Eingriff in die Berufsfreiheit

Staatliche Auskunftspflicht für Psychiater als berufsregelnde Maßnahme
Verständnis und Umfang der Berufsfreiheit („Apotheken-Urteil“)
Eingriff in die Berufsfreiheit durch berufsregelnde Maßnahmen
Wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes
Schutz vor staatlichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs
Die X-AG und Y-AG, beide in G ansässig, produzieren Autos und stehen miteinander im Wettbewerb. Bürgermeister B, der mit der Eigentümerin der X-AG liiert ist, zahlt der X-AG eine Subvention von €100 Mio. Die Y-AG findet diese willkürliche Förderung unerhört.
Schutz der Berufsfreiheit vor Wettbewerb?
Schutz der Außendarstellung von Berufstätigen
Steuerberater S hat gerade sein eigenes Steuerberatungsbüro eröffnet. Weil er sich für extrem gut hält, wirbt er auf Straßenbahnen, Flyern und Werbebannern mit "Neueröffnung Super Steuerberater S". Bürgermeister B hält die Werbung für Aufschneiderei und möchte sie unterbinden.
Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedstaaten als Grundrechtsträger der Berufsfreiheit
Berufsfreiheit von Prostituierten – Sozial- und gemeinschaftsschädliche Tätigkeit?
Erlaubtsein: Schwarzarbeit
Erlaubtsein im Schutzbereich der Berufsfreiheit
Sozialschädlichkeit beim Handel mit Kinderpornografie
Sozial- oder gemeinschaftsschädliche Tätigkeit – Auftragsmord
Berufsbegriff bei Hobbytätigkeit mit gelegentlichen Einkünften
Berufsbegriff bei künstlerischer Tätigkeit am Existenzminimum
Berufsbegriff bei Nebenjob zur Finanzierung eines höheren Lebensstils
Berufsbegriff bei einmaliger Tätigkeit zum Erwerb eines Jahresabos
Berufsbegriff bei zeitlich befristeter Tätigkeit während der Semesterferien
Staatlich regulierte Berufe als Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG
Berufsbegriff im öffentlichen Dienst
Berufsbegriff – auch atypische Tätigkeiten
Selbstständige und unselbstständige Tätigkeit als Beruf
Begriff des Berufs – anerkannte Berufsbilder
Schutz der negativen Berufsfreiheit
Millionär M liebt den Müßiggang. Er hat reich geerbt und lebt von seinem Vermögen. Einer Erwerbstätigkeit ist er noch nie nachgegangen. Bürgermeister B von der Arbeitspartei findet das unerhört und fordert M per Bescheid auf, einen Beruf zu ergreifen.
Persönlicher Schutzbereich: Ausländische juristische Personen des Privatrechts
Der Internetriese Ruuble Inc. (R), ein Konzern nach US-Recht mit Sitz in den USA, bietet seine Dienste in Deutschland an. Da Rs Geschäftsmodell in Deutschland erlaubnispflichtig ist, verlangt die zuständige Behörde von R die Vorlage einer Erlaubnis. R sieht darin einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
Persönlicher Schutzbereich – Inländische juristische Person (OHG): Steuerverstoß
Persönlicher Schutzbereich – Inländische juristische Person (GmbH): Umweltauflage
Persönlicher Schutzbereich – EU-Bürger
Persönlicher Schutzbereich der Berufsfreiheit für Nicht-EU-Bürger
Schutz der Berufsausübungsfreiheit
M hat schließlich im Bundesland A Humanmedizin studiert und ihre Approbation als Ärztin erhalten. Sie möchte nun im Bundesland B als Ärztin arbeiten. Die Regierung von B untersagt M wegen ihrer regierungskritischen Vergangenheit die Arbeit als Ärztin in B.
Schutz der Berufswahlfreiheit
M möchte im Bundesland B Humanmedizin studieren und später Ärztin werden. Weil M aus einer regierungskritischen Familie kommt und nicht der Regierungspartei P angehört, verweigert ihr die Regierung von B die Zulassung zum Medizinstudium.
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