Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Maßnahme, die mittelbare Auswirkungen auf einen Beruf zeigt
Maßnahme, die mittelbare Auswirkungen auf einen Beruf zeigt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Klimakanzler K regt mit seiner Regierung an, aus Umwelt- und Gesundheitsgründen den Verkauf von Pyrotechnik (Raketen und Böller) an Verbraucher zu verbieten. Pyrotechnik-Händler beklagen einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Maßnahme, die mittelbare Auswirkungen auf einen Beruf zeigt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jede staatliche Handlung oder Maßnahme, die zielgerichtet eine Regelung für einen bestimmten Beruf beinhaltet, stellt einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine staatliche Handlung oder Maßnahme, die zwar nicht zielgerichtet, jedoch mittelbar oder tatsächlich Folgen für die berufliche Tätigkeit herbeiführt, greift in die Berufsfreiheit ein.
Ja!
3. Das Pyrotechnik-Verbot ist eine Maßnahme mit subjektiv berufsregelnder Tendenz.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
RED
25.6.2024, 11:27:31
Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen
Ruslan.
25.6.2024, 13:14:04
WIR WERDEN DAFÜR KÄMPFEEEEN
Sparvey Hecter (StGBae)
16.7.2024, 19:31:52
UND LASSEN EMOTIONEN FREIEN LAUF!
Sassun
7.10.2024, 18:25:04
Die Unterteilung in subjektiv
berufsregelnde Tendenzund
objektiv berufsregelnde Tendenzerinnert stark in die Unterteilung in klassischen und modernen
Eingriffsbegriff. Sollten in einer Prüfungsbearbeitung die Begriffe des klassischen Eingriffs (bei subjektiv berufsregelnder Tendenz) und des modernen Eingriffs (bei objektiv berufsregelnder Tendenz) überhaupt fallen, oder sind die Begrifflichkeiten im Rahmen des Art. 12 I "Begriff" specialis?
as.mzkw
12.10.2024, 19:12:21
Das frage ich mich auch! Eine Stellungnahme wäre hilfreich.
Wendelin Neubert
24.10.2024, 18:57:03
Vorsicht @[Sassun](247789) und @[as.mzkw](244917): Die Eingriffsdogmatik von Art. 12 Abs. 1 GG ist speziell für dieses Grundrecht entwickelt worden. Sie mag zwar an die Unterscheidung zwischen dem klassischen und dem modernen
Eingriffsbegrifferinnern, ist aber davon streng zu unterscheiden und erfasst auch andere Fallkonstellationen. Bitte nicht vermischen! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team