Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.
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Einordnung des Falls
Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das von S geplante Hochhaus ist eine bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich bedarf jedes Bauvorhaben der Baugenehmigung.
Ja!
3. Das von S geplante Vorhaben ist eine Baumaßnahme.
Genau, so ist das!
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