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Grundsatz: Genehmigungsbedürftigkeit aller Baumaßnahmen
Sachverhalt
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Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.

Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.