Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
27. August 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (1.088 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.
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