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Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen

22. März 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.

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