Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich sind alle Baumaßnahmen genehmigungsbedürftig (§ 59 Abs. 1 NBauO). Von diesem Grundsatz gibt es keine Ausnahmen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das von U geplante Wohngebäude ist genehmigungsfrei im Sinne der NBauO (62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NBauO).
Nein!
3. U kann entweder ein Genehmigungsfreistellungsverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren anstrengen.
Genau, so ist das!
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