Fall mit 50% und weniger Beherrschung
19. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Teletom AG, ein Telekommunikationsunternehmen, liegt zu 13 % in staatlicher Hand. Jegliche staatliche Einflussnahme auf die AG ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Teletom AG kündigt ihrem Kunden K seinen Handy-Vertrag, da dieser nicht gezahlt hat. K beruft sich auf seine Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
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Einordnung des Falls
Fall mit 50% und weniger Beherrschung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich staatlich beherrscht werden, sind unabhängig von ihrer Rechtsform grundrechtsverpflichtet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unternehmen, an denen der Staat 50 % der Anteile oder weniger hält, sind nicht grundrechtsverpflichtet.
Ja!
3. Die Teletom AG ist nicht grundrechtsverpflichtet, da der staatliche Anteil an der AG lediglich bei 13% liegt.
Genau, so ist das!
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