Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
30. Juni 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Atomkraftwerk AG (A) liegt zu 50 % in der Hand des französischen Staates. Der Rest der Anteile steht in privatem Eigentum. Klima-Aktivist K reicht beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Atomkraft-Nutzung durch A ein und rügt die Verletzung seines Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG).
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Einordnung des Falls
Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Unternehmen, an denen der Staat 50% der Anteile oder weniger hält, sind nicht grundrechtsverpflichtet.
Ja, in der Tat!
2. A ist unter anderem bereits deshalb nicht grundrechtsverpflichtet, da der staatliche Anteil an der AG lediglich bei 50% liegt.
Ja!
3. A ist außerdem unabhängig von der Höhe der staatlichen Beteiligung nicht grundrechtsverpflichtet, da nicht der deutsche Staat, sondern ein ausländischer Staat beteiligt ist.
Genau, so ist das!
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