Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage II
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A hat für Kläger K negative Feststellungsklage gegen B erhoben, weil sich dieser eines Zahlungsanspruchs iHv. €5.000 gegen K berühmt, obwohl ihm ein solcher nicht zusteht. In der mündlichen Verhandlung stellt B einen Widerklageantrag auf Zahlung iHv. €5.000.
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Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die ursprünglich zulässige und begründete Feststellungsklage des K ist infolge der Erhebung der Widerklage durch B unzulässig geworden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird K daher raten, die negative Feststellungsklage dennoch fortzuführen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.