Heilung durch Wiederholung
26. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Die Geschädigte G wird zulässig unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Danach wird der Sachverständige S vernommen. Als die Vorsitzende merkt, dass die Öffentlichkeit nicht wiederhergestellt wurde, holt sie dies nach und vernimmt S erneut.
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