Heilung durch Wiederholung

7. Februar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Die Geschädigte G wird zulässig unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Danach wird der Sachverständige S vernommen. Als die Vorsitzende merkt, dass die Öffentlichkeit nicht wiederhergestellt wurde, holt sie dies nach und vernimmt S erneut.

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