SR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fehlen der Urteilsgründe, §§ 275, 338 Nr. 7 StPO
Fehlen der Urteilsgründe, §§ 275, 338 Nr. 7 StPO
18. September 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor Strafrichterin S verurteilt. Die Urteilsgründe diktiert S auf Tonträger und verfügt die Niederschrift durch die Geschäftsstelle. Vor Fertigstellung der Niederschrift verstirbt S. Der Urteilstenor, die Niederschrift und das Protokoll werden zu den Akten gebracht. A erhebt die Sachrüge.
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