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Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland
inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer86 % lösen richtig
22. August 2026
9 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheR ist ein Konzern mit Verwaltungssitz in den USA. R bietet seine Dienste auch in Deutschland an. Da Rs Geschäftsmodell in Deutschland erlaubnispflichtig ist, verlangt die zuständige Behörde von R die Vorlage einer Erlaubnis. R will hiergegen Verfassungsbeschwerde erheben.
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