Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Verfassungsbeschwerde

Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland

Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland

19. August 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. GG-Änderung 2024

Die in Frankreich ansässige B-SNC (OHG des französischen Rechts) stellt Maschinen in Bochum her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der B-SNC in Bochum ein. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

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