Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Unterlassener Testlauf, hätte aber auch nicht zur Entdeckung des Mangels geführt
Unterlassener Testlauf, hätte aber auch nicht zur Entdeckung des Mangels geführt
17. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft für ihr Elektronikfachgeschäft 200 Handys von Großhändler G. Diese lagert sie ohne Untersuchung ein. Einen Monat später verkauft sie eines an D. Zwei Monate später fordert D von K ein anderes Handy, da das Handy aufgrund eines fehlerhaften Akkus in Flammen aufgegangen war. Das meldet K sofort G.
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