Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten

Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Auf Drängen des Finanzministers F beschließt die Regierung aufgrund einer Haushaltskrise eine Kürzung der Rentenversicherungsansprüche. Rentnerin R sieht hierin eine Verletzung ihres Eigentums. Schließlich habe sie jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt.

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Einordnung des Falls

Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sind private Rechte grundsätzlich von dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?

Ja!

Art. 14 GG schützt das „Eigentum“. Neben dem Sacheigentum sind vom verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff auch private Rechte erfasst. Dabei ist es unerheblich, ob die Rechte gegenüber jedermann oder nur gegenüber einzelnen Personen bestehen. Unter den Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG fallen dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen. Daneben sind auch schuldrechtliche Ansprüche erfasst.Zu beachten ist aber, dass Art. 14 Abs. 1 GG nur bereits bestehende Ansprüche schützt, aber keine Grundlage für bestimmte Ansprüche schafft.
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2. Sind subjektiv-öffentliche Ansprüche aus der Rentenversicherung auch vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?

Genau, so ist das!

Das BVerfG differenziert bei Sozialversicherungsansprüchen. Die Position muss der eines Sacheigentümers entsprechen. Der Leistungsanspruch muss also wie ein Ausschließlichkeitsrecht dem Berechtigten zugeordnet sein. Dies ist der Fall, wenn sich der erworbene Leistungsanspruch aus den eingezahlten Beträgen ergibt. Denn dann weisen die Versicherungsbeiträge eine Ähnlichkeit zu privaten Anlageformen auf. Die Rentenversicherung beruht auf eigenen Leistungen des Versicherten. Dass die Leistungen sich nicht aus angesparten Beiträgen, sondern aus einem Umlagesystem ergeben, ändert daran nichts.Eine Kürzung ist folglich nur möglich, sofern diese gerechtfertigt (insb. verhältnismäßig) ist.

3. Sind alle Sozialleistungen vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?

Nein, das trifft nicht zu!

Geschützt werden subjektiv-öffentliche Rechte nur, wenn sie dem Berechtigten ausschließlich zugeordnet und zu seinem persönlichen Nutzen bestimmt sind. Zudem muss der Anspruch durch nicht unerheblich Eigenleistung erworben worden sein. Demnach sind vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie z. B. Subventionen, Sozialleistungen oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erfasst.Ein Anspruch auf Sozialleistungen, die das Existenzminimum sichern, leitet das BVerfG aber aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip ab (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG).
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