Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten
Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten
13. Februar 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (4.935 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Drängen des Finanzministers F beschließt die Regierung aufgrund einer Haushaltskrise eine Kürzung der Rentenversicherungsansprüche. Rentnerin R sieht hierin eine Verletzung ihres Eigentums. Schließlich habe sie jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ansprüche aus Rentenversicherung des Versicherten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind private Rechte grundsätzlich von dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind subjektiv-öffentliche Ansprüche aus der Rentenversicherung auch vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?
Genau, so ist das!
3. Sind alle Sozialleistungen vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) erfasst?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kai
26.11.2024, 11:05:28
Vielleicht geht diese Frage zu tief, aber: Die Rentenversicherung sollte ursprünglich ja allein über das Umlagesystem finanziert werden. Um Beitragshöhen zu sichern, wurde dann beschlossen, auch Steuermittel einzusetzen, um die Rente "querzufinanzieren" - das sind bereits heute 20 % des Haushaltsvolumens (lt. dt. Rentenversicherung). Dieser Anteil steigt mit dem demographischen Wandel immer weiter. Könnte es bei Aufrechterhaltung des in Fall dargestellten Grundsatzes zu einem Punkt kommen, wo die Eigentumsfreiheit hins. der Höhe der subjektiv-öffentlichen Rentenansprüche mit der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages und damit der freien Mandatsausübung aus Art. 38 I 2 GG in Konflikt tritt. Das BVerfG hatte so etwas ähnliches bereits im OMT-Beschluss hins. Kompetenzen der EU angedeutet. Auch hier könnte ich mir gut vorstellen, dass Abgeordnete, wenn ein übermäßig hoher Anteil des Haushalts für Rente verwendet werden muss, in ihren Rechten beeinträchtigt sind, weil sie aufgrund einer "erdrosselnden Wirkung" der Rente nicht frei über die Haushaltsbudgetierung entscheiden können (und zwar in einem Ausmaß, dass uU erheblich ins Gewicht fällt).

Dolo Nugget
18.1.2025, 09:41:26
Ein sehr sehr ähnlicher Fall lief übrigens in Berlin in der Herbst-Kampagne 2024 im ersten Examen. Dort hat ein Rentner einen neuen Rentenbescheid bekommen, in dem seine Rente um 10% gemindert worden ist. Nur, falls es jemanden interessiert. :D

erikxxx
19.1.2025, 15:27:41
Das ist sehr interessant und das Jurafuchs-Team sollte der Aufgabe einen entsprechenden Tag geben.